Bei Unfällen durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste kann es sowohl zu Sach- wie auch zu Personenschäden kommen, also zu zivil- und strafrechtlichen Haftungsfällen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Bäume "nach dem derzeitigen Stand der Technik und Erfahrung" in "angemessenen Abständen auf Krankheitsbefall zu überwachen. Wie oft und in welcher Intensität solche Baumkontrollen durchzuführen sind, lässt sich nicht generell beantworten. Ihre Häufigkeit und ihr Umfang sind von dem Alter und Zustand des Baumes sowie seinem Standort abhängig." (Breloer, Wertermittlungsforum 2004, 3, 8)
Für denjenigen, dem die Verkehrsicherungspflicht obliegt, ist eine regelmäßige sachkundige Inaugenscheinnahme des Baumes eine wichtige Maßnahme, um im Schadensfall gegen Schadensersatzansprüche und strafrechtlichen Folgen abgesichert zu sein.
Als FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur stehe ich ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und erarbeite unabhängige biostatische Gutachten für ihren Baumbestand.
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